Mit dem Antritt der Pension fallen nicht nur Informationsquellen und Aufgaben weg, sondern vor allem auch wertvolle Kontakte. Um mit Beginn der Rente nicht in das berühmt-berüchtigte „Schwarze Loch“ zu fallen – und um den eigenen Lebensstandard trotz geringer werdender Renten halten zu können -, suchen sich Pensionierte immer häufiger Rentner-Jobs. Je nach dem in welchem Alter man sich in den Ruhestand verabschiedet, sollte dabei die Geringfügigkeitsgrenze besonders genau im Auge behalten werden.
Nebenverdienst für Rentner – Möglichkeiten & Grenzen
Grob unterteilt, lassen sich aus Rentner-Typen drei Gruppen bilden. Zum einen gibt es die, die sich ihren vernachlässigten Hobbys widmen bzw. sich neue Freizeitbeschäftigungen suchen, oder zunehmend Zeit mit den Enkeln verbringen. Dann gibt es die, die z.B. als Augenarzt oder ehemalig selbstständiger Steuerberater noch für vereinzelte Patienten, Kunden und Klienten weiterarbeiten und so etwas langsamer in die Pension geraten. Zum anderen gibt es die, die Neues anpacken – sie machen sich selbstständig oder verwirklichen lang gehegte Träume aus Kindertagen.
Egal ob Sie im Alter noch eine Firma gründen möchten, sich entgeltlich in einem Ehrenamt engagieren möchten, oder einen passenden Senioren Job auf geringfügiger Basis ausüben müssen – kennen Sie Ihre Zuverdienstgrenze!
Entscheidend ist, wann Sie in Rente gegangen sind
- Gehen Frauen, entsprechend dem vorgegebenen gesetzliche Antrittsalter, mit 60 Jahren und Männer mit 65 Jahren in den Ruhestand, so können sie quasi endlos dazu verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 € ist für sie unwichtig – wenn überhaupt, wird ihre Pension ab einem gewissen Zuverdienst erhöht, jedoch sicher nicht geschmälert.
- Interessant wird es, wenn vor dem gesetzlichen Antrittsalter von 60/65 Jahren in Rente gegangen wird. In diesem Fall sollte genau darauf geachtet werden, dass nicht mehr als 438,05 € pro Monat dazu verdient werden – wird mehr verdient, wird der gesamte Pensionsanspruch für diesen Monat gestrichen! Sobald das festgelegte Regelpensionsalter erreicht ist, steigt der erlaubte Zuverdienst.
- Wird die Pension gesundheitlich bedingt vor dem gesetzlichen Altersanritt aufgenommen, so darf ebenfalls nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Ergibt sich aus Rente und Zuverdienst pro Monat ein Einkommen von 1.177,25 € brutto, wird nur noch ein Teil der Rente ausbezahlt. Zwischen einem Einkommen von 1.177,25 € und 1.765,94 € wird die Rente um 30 % gekürzt. Bis 2.354,50 € brutto beträgt die Kürzung 40 %, darüber hinaus sind es sogar 50 %.
Geeignete Jobs für Senioren finden – so geht’s!
Wichtig ist zunächst die Frage, ob der gesuchte Rentner-Job mit der ehemals ausgeübten Beschäftigung zu tun haben oder ob es sich um ein völlig neues Gebiet handeln soll. Wer im bekannten Metier arbeiten will, kann zum Beispiel Kontakt mit einer Interims-Managementagentur aufnehmen. Für soziale Arbeit sind Organisationen wie das Hilfswerk oder die Caritas geeignet – auch hier gibt es entgeltliche Tätigkeiten.
Hohe Chancen für Rentner gibt es beispielsweise in der Entsorgungsbranche, hier sind mehr als 25 % der Beschäftigten über 55 Jahre alt. Weitere geeignete Arbeitsfelder sind die Energieversorgung, die öffentliche Verwaltung oder Post- und Kurierdienste. Weniger rosig sind hingegen die Aussichten in der Telekommunikation, in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder in der Informationstechnologie. Gründe für einen Nebenverdienst als Rentner gibt es sicherlich genug, wer dann seine Finanzen im Blick hat und Grenzen kennt, der kann ohne Probleme auch im Alter beruflich aktiv sein.