Vorsorgevollmacht in Österreich: Das passiert, wenn man seine Entscheidungsfähigkeit verliert

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Niemand denkt gerne darüber nach, was passiert, wenn man plötzlich seine Entscheidungsfähigkeit verliert – sei es durch einen Unfall oder eine Krankheit. Doch genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an.

In Österreich ermöglicht dieses rechtliche Instrument, eine Vertrauensperson mit der Entscheidungsgewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu betrauen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Warum das so wichtig ist und was passiert, wenn man keine Vorsorge getroffen hat, wird in diesem Beitrag erklärt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) ermächtigt, im Fall des Verlusts der eigenen Entscheidungsfähigkeit, in ihrem Namen zu handeln. Diese Vollmacht umfasst in der Regel Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen, finanzielle Transaktionen oder persönliche Angelegenheiten, je nach den individuellen Bedürfnissen des Vollmachtgebers.

Abgrenzung zur Patientenverfügung

Während sich die Vorsorgevollmacht auf ein breites Spektrum an Lebensbereichen bezieht, betrifft die Patientenverfügung ausschließlich medizinische Entscheidungen, insbesondere am Lebensende. Beide Dokumente können sich sinnvoll ergänzen, überschneiden sich jedoch inhaltlich nicht.

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Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Viele Menschen glauben, dass ihre engsten Verwandten automatisch berechtigt sind, Entscheidungen für sie zu treffen, falls sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Ohne Vorsorgevollmacht kann es sein, dass ein Gericht einen Sachwalter bestellt, der Entscheidungen im Namen der Person trifft – und dieser Sachwalter ist nicht immer ein Familienmitglied.

Risiken bei fehlender Vorsorgevollmacht

Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, läuft Gefahr, dass fremde Personen über das eigene Leben bestimmen. Entscheidungen könnten getroffen werden, die nicht im Sinne der betroffenen Person sind.

Vorteile der Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht behält man die Kontrolle darüber, wer in wichtigen Lebensbereichen Entscheidungen trifft. Man kann eine vertraute Person auswählen, die die eigenen Wünsche und Werte kennt.

Informationen der Österreichischen Notariatskammer

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Jeder voll geschäftsfähige Mensch in Österreich kann eine Vorsorgevollmacht erstellen. Voraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung geistig klar und in der Lage ist, die Konsequenzen seiner Entscheidungen zu verstehen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Welche Bereiche deckt die Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche des Lebens umfassen, je nachdem, was der Vollmachtgeber wünscht:

  • Persönliche Angelegenheiten: Entscheidungen über den Wohnort oder die persönliche Betreuung.
  • Medizinische Entscheidungen: Einwilligung in oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen.
  • Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten: Verwaltung von Bankkonten, Zahlung von Rechnungen oder der Verkauf von Vermögenswerten.

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Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Um eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht in Österreich zu erstellen, muss das Dokument schriftlich aufgesetzt werden. Es gibt verschiedene Wege, dies zu tun: Es kann vor einem Notar, Rechtsanwalt oder gerichtlich erstellt werden. Alternativ ist es auch möglich, das Dokument privat aufzusetzen, allerdings sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, um die Gültigkeit zu gewährleisten.

Formelle Anforderungen

Das Dokument muss handschriftlich unterschrieben und klar formuliert sein. Um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall anerkannt wird, empfiehlt sich die Registrierung im zentralen österreichischen Vorsorgeregister.

Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Eine Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert. Dies kann durch eine Krankheit wie Demenz, aber auch durch einen Unfall oder andere schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen geschehen. Ein ärztliches Gutachten ist in der Regel erforderlich, um den Verlust der Entscheidungsfähigkeit offiziell zu bestätigen.

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Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Person ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, greift das österreichische Sachwalterrecht. Das bedeutet, dass ein Gericht einen Sachwalter bestellt, der die Angelegenheiten der betroffenen Person regelt. Diese Person muss nicht zwingend ein Familienmitglied sein und könnte auch eine fremde Person sein, die vom Gericht ausgewählt wird.

Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte hat das Recht, in den durch die Vollmacht abgedeckten Bereichen für den Vollmachtgeber zu handeln. Gleichzeitig hat er jedoch auch Pflichten, wie die sorgfältige Verwaltung von Vermögenswerten oder die Einhaltung der Wünsche des Vollmachtgebers. Missbrauch der Vollmacht ist strafbar und in bestimmten Fällen kann das Gericht eingreifen, um den Bevollmächtigten zu überwachen.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen oder geändert werden?

Solange der Vollmachtgeber noch entscheidungsfähig ist, kann er die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Dies muss schriftlich geschehen und gegebenenfalls beim zuständigen Register aktualisiert werden.

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Welche Kosten entstehen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht?

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht hängen davon ab, ob ein Notar oder Anwalt hinzugezogen wird. Eine einfache, selbst aufgesetzte Vorsorgevollmacht verursacht in der Regel keine oder nur geringe Kosten. Die Registrierung im Vorsorgeregister verursacht zusätzliche, jedoch moderate Gebühren.

Registrierung der Vorsorgevollmacht

Die Registrierung der Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister ist nicht verpflichtend, jedoch sehr empfehlenswert. Sie stellt sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall leicht auffindbar ist und sofort angewendet werden kann.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um im Falle eines Verlusts der Entscheidungsfähigkeit die Kontrolle über das eigene Leben zu behalten. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass im Ernstfall eine vertrauenswürdige Person Entscheidungen im eigenen Sinne trifft. Es ist nie zu früh, über eine solche Vorsorge nachzudenken.

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