Immer mehr Menschen in Österreich entscheiden sich, aus der Kirche auszutreten. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von persönlichen Überzeugungen über finanzielle Aspekte wie die Kirchensteuer bis hin zur Unzufriedenheit mit der Institution Kirche.
Der Prozess des Kirchenaustritts ist in Österreich relativ unkompliziert und kann in nur wenigen Schritten durchgeführt werden. In diesem Ratgeber erklären wir, wie der Kirchenaustritt in Österreich funktioniert und welche Formalitäten dabei zu beachten sind. Weitere wichtige Informationen stellt das Bundeskanzleramt Österreich zur Verfügung.
1. Wer kann aus der Kirche austreten?
Jeder, der in Österreich einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, hat das Recht, aus dieser auszutreten. Dabei ist es egal, ob es sich um die katholische Kirche, die evangelische Kirche oder eine andere anerkannte Religionsgemeinschaft handelt. Für Minderjährige ist es in der Regel allerdings notwendig, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Kirchenaustritt erklären, sofern das Kind noch nicht volljährig ist.
2. Der Ablauf des Kirchenaustritts
Der Kirchenaustritt kann in Österreich auf einfache Weise erfolgen, da die zuständigen Behörden den Prozess klar geregelt haben. In der Regel wird der Kirchenaustritt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Gemeindeamt des Wohnsitzes erklärt. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:
- Formloser Antrag: Der Kirchenaustritt kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Viele Menschen entscheiden sich für die schriftliche Variante, um den Austritt offiziell zu dokumentieren. Ein einfaches formloses Schreiben reicht aus, in dem der Wunsch, aus der Kirche auszutreten, geäußert wird.
- Vorlage eines Ausweisdokuments: Bei der Behörde muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorgelegt werden, um die Identität zu bestätigen.
- Bestätigung des Austritts: Nach der Erklärung des Austritts wird eine Bestätigung über den Kirchenaustritt ausgestellt. Dieses Dokument dient als Nachweis für den erfolgten Austritt und sollte gut aufbewahrt werden.
3. Kosten
In einigen Bundesländern ist der Kirchenaustritt kostenlos, in anderen werden geringe Bearbeitungsgebühren erhoben. Diese betragen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro, abhängig von der jeweiligen Behörde. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Behörde nach den genauen Kosten zu fragen.
4. Auswirkungen
Der Kirchenaustritt hat verschiedene rechtliche und finanzielle Auswirkungen:
- Kirchensteuer: Nach dem Austritt entfällt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Diese beträgt in Österreich ca. 1,1 % des jährlichen Einkommens und wird direkt über das Finanzamt eingehoben. Sobald der Kirchenaustritt offiziell registriert ist, wird auch das Finanzamt informiert, sodass die Kirchensteuer automatisch eingestellt wird.
- Kirchliche Zeremonien: Nach dem Austritt besteht kein Anspruch mehr auf kirchliche Dienstleistungen wie die kirchliche Hochzeit, Taufe oder Beerdigung. Für viele Menschen ist dieser Punkt entscheidend, da sie weiterhin an bestimmten kirchlichen Ritualen teilnehmen möchten, auch wenn sie kein aktives Mitglied der Kirche sind. Es sollte gut überlegt werden, ob dieser Aspekt eine Rolle spielt.
- Kirchliche Schulen und Einrichtungen: In manchen Fällen können auch Rechte oder Zugänge zu kirchlichen Schulen und Einrichtungen beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zugehörigkeit zur Kirche eine Voraussetzung für die Nutzung bestimmter kirchlicher Dienstleistungen ist.
5. Kann der Kirchenaustritt rückgängig gemacht werden?
Ein Kirchenaustritt kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, indem der Wiedereintritt in die Kirche erklärt wird. Dies erfolgt in der Regel durch eine einfache Kontaktaufnahme mit der Pfarrgemeinde und einen formellen Akt, der je nach Religionsgemeinschaft unterschiedliche Anforderungen haben kann. In der katholischen Kirche ist beispielsweise eine Beichte und der Empfang des Sakraments der Versöhnung Teil des Prozesses.
6. Welche Dokumente werden benötigt?
Für den Kirchenaustritt werden nur wenige Dokumente benötigt. In den meisten Fällen reicht ein gültiges Ausweisdokument aus. Sollte der Kircheneintritt nicht im Heimatort erfolgt sein, kann es sein, dass die Taufurkunde oder ein Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit angefordert wird. In den meisten Fällen liegt diese Information jedoch bei den zuständigen Behörden vor.
7. Dauer des Kirchenaustritts
In der Regel ist der Kirchenaustritt sofort nach der Erklärung bei der zuständigen Behörde gültig. In manchen Fällen kann es jedoch einige Tage dauern, bis die Informationen an die Kirche und das Finanzamt weitergeleitet werden. Daher sollte die Bestätigung des Austritts als Beleg gut aufbewahrt werden, falls es zu Verzögerungen bei der Einstellung der Kirchensteuer kommt.
8. Kirchenaustritt in anderen Religionsgemeinschaften
Der Kirchenaustritt betrifft nicht nur die katholische oder evangelische Kirche, sondern kann auch für andere anerkannte Religionsgemeinschaften wie die orthodoxe Kirche oder die israelitische Kultusgemeinde durchgeführt werden. In den meisten Fällen folgt der Austritt ähnlichen Prozessen wie bei den großen christlichen Kirchen, es ist jedoch ratsam, sich bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft über die spezifischen Schritte zu informieren.
Fazit
Der Kirchenaustritt in Österreich ist ein klar geregelter Prozess, der mit nur wenigen Schritten durchgeführt werden kann. Ob aus finanziellen oder persönlichen Gründen – die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, steht jedem offen.
Wichtig ist es, sich über die rechtlichen und persönlichen Folgen im Klaren zu sein, bevor dieser Schritt unternommen wird. Die Abwicklung erfolgt schnell und unkompliziert über die zuständige Behörde und in den meisten Fällen ist der Austritt innerhalb weniger Tage vollständig abgeschlossen.