Patientenverfügung: Sichern Sie sich das Recht auf medizinische Selbstbestimmung

Viele Menschen möchten im Alter, im Falle das eine lebensbedrohliche Erkrankung, ein Unfall mit lebensbedrohlichen Folgen eintritt nicht, das man Ihr Leben mit allen möglichen medizinischen Mitteln erhält. Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass Sie ein Leben, bei dem Sie nur von Maschinen am Leben gehalten werden, ablehnen. Doch wenn ein solcher Fall eintritt, sind die Patienten zumeist nicht mehr in der Lage ihren eigenen Willen zu den jeweiligen Lebenserhaltungsmaßnahmen zum Ausdruck zu bringen. So hat der Gesetzgeber in Österreich eine Möglichkeit geschaffen, diese Willenserklärung schon vor dem Ernstfall abzugeben. Eine solche Willenserklärung trägt die Bezeichnung Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist das höchstpersönliche Recht eines Menschen und darf nur von dem betreffenden Selbst und niemals von Stellvertretern errichtet werden. Die Patientenverfügung ist dabei nicht als Testament zu verstehen.

Für die Patientenverfügung muss sich der Verfügende seines Handelns bewusst sein

Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Patientenverfügung verfasst wird, muss der Betreffende über die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die zum Erlass dieser Verfügung notwendig ist, verfügen. Dies beutet, das der Betreffende in der Lage sein muss sowohl den Grund als auch Bedeutung der Behandlungen einzusehen, die von ihm abgelehnt werden. Dem österreichischem Gesetz nach, wird zwischen zwei Arten der Patientenverfügung unterschieden. Da ist zum einen die verbindliche Patientenverfügung und zum anderen die beachtliche Patientenverfügung.

Die verbindliche Patientenverfügung – Voraussetzungen

  • Für eine verbindliche Patientenverfügung muss von einem Arzt, die Urteilsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit festgestellt werden.
  • Für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung muss eine umfassende ärztliche Beratung eingeholt werden, damit der Patient über Wesen und Folgen der Patientenverfügung informiert ist. Bei dieser Beratung muss der Arzt die Informationen in einer für Laien verständlichen Form erklären.
  • Allgemeine Formulierungen, wie der Wunsch nach einem menschenwürdigen Dasein, die Bitte um Unterlassung einer risikoreichen Operation sowie das Verlangen nach natürlichem Sterben sind dabei zu unbestimmt.
  • Vielmehr Bedarf es der Angabe der medizinischen Behandlungen, die mit einer Patientenverfügung unterlassen werden sollen. Dabei ist es ausreichend, wenn diese aus dem Gesamtzusammenhang einer Patientenverfügung hervorgehen.
  • Die verbindliche Patientenverfügung Bedarf der Errichtung vor einem Rechtsanwalt, einem Patientenanwalt oder einem Notar. Dieser hat die notwendigen Gegebenheiten zu Prüfen und den Betreffenden über die rechtlichen Folgen aufzuklären.
  • Eine verbindliche Patientenverfügung behält für 5 Jahre ihre Gültigkeit, wenn kein kürzerer Gültigkeitszeitraum festgelegt wurde. Sollte sie innerhalb des vorbestimmten Zeitraums nicht verlängert werden, verliert sie ihre Verbindlichkeit und wird zur beachtlichen Patientenverfügung.
  • In den Fällen, in den ein Patient seine Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert, behält die Patientenverfügung auch über die vorher bestimmte Gültigkeitsdauer hinaus ihre Rechtskraft.

 

Die beachtliche Patientenverfügung

Von einer beachtlichen Patientenverfügung ist die Rede, wenn nicht alle Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung erfüllt werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Patient nicht in vollem Umfang ärztlich aufgeklärt wurde oder die Patientenverfügung nicht vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt errichtet wurde. Ebenso wird eine verbindliche Patientenverfügung nach dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu einer beachtlichen Patientenverfügung.

Eine beachtliche Patientenverfügung versteht sich als Richtschnur für das Handeln der jeweiligen Ärzte und soll in derer Entscheidungsfindung mit einfließen. Je genauer die Maßnahmen in einer beachtlichen Patientenverfügung beschrieben sind, desto eher sollen sie von den jeweiligen Ärzten eingehalten werden.

Weitere Infos zur Patientenverfügung in Österreich & Muster

Genauere Informationen zum Patientenverfügungsgesetz in Österreich, sowie einen Vordruck für die Erstellung einer Patientenverfügung, finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer für Niederösterreich. Dort finden Sie auch ein Muster für eine Patientenverfügung, das Sie als Vorlage verwenden können.

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